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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

LionsTrading Academy
EA Group - FZCO
Dubai Silicon Oasis,
DDP, Building A2,
Dubai - United Arab Emirates

(nachfolgend auch: LionsTrading)

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die LionsTrading mit ihren Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) handelt.

(2) LionsTrading schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit LionsTrading als Unternehmer gemäß § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als LionsTrading ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn LionsTrading in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.

§ 2 Leistungen von LionsTrading / Mitwirkung des Kunden

(1) LionsTrading erbringt für Beratungsdienstleistungen im Bereich des Trading und Investings. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet LionsTrading dabei nicht die Erbringung eines Werks. Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Rendite vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht jedoch im Grundsatz nicht.

(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch LionsTrading, bleibt der Vergütungsanspruch von LionsTrading unberührt.

(3) LionsTrading schuldet dem Kunden nicht das Erreichen bestimmter Renditezahlen / Lead-Zahlen.

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen LionsTrading und dem Kunden erfolgt schriftlich oder fernmündlich.

(2) Bei fernmündlich geschlossenen Verträgen besteht kein Anspruch des Kunden, eine separate Auftragsbestätigung zu erhalten.

§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von LionsTrading angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von LionsTrading erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von LionsTrading ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von LionsTrading ist anders lautend.

(3) LionsTrading ist berechtigt, fällige Zahlungen des Kunden von einem Drittdienstleister / Erfüllungsgehilfen (z.B. PayPal) abwickeln zu lassen. Insoweit gelten zusätzlich die Bedingungen des Drittanbieters, auf welche separat hingewiesen wird.

(4) Die Vergütung unserer Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags in voller Höhe fällig, es sei denn, die individualvertragliche Absprache mit dem Kunden ist anders lautend.

(5) Sie können den geschuldeten Preis nach Ihrer Wahl auf eines unserer angegebenen Konten überweisen, uns eine (SEPA)-Einzugsermächtigung erteilen, PayPal oder Kreditkarte bezahlen. Im Fall einer erteilten (SEPA)-Einzugsermächtigung oder der Zahlung per EC-/Maestro- oder Kreditkarte werden wir die Belastung Ihres Kontos frühestens zu dem in Abs. 1 geregelten Zeitpunkt veranlassen.

(6) LionsTrading stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(7) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an LionsTrading zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(8) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 5 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag hat die individualvertraglich festgelegte Laufzeit. Für die Dauer der Laufzeit steht dem Kunden kein Kündigungsrecht zu. Danach ist der Vertrag vorbehaltlich individualvertraglicher Absprache mit einer Frist von 30 Tagen gegenseitig aufkündbar.

(2) Freie Kündigungsrechte während der Laufzeit des Vertrags sind ausgeschlossen.

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

§ 6 Verzug / Rücktritt

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch LionsTrading beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei LionsTrading eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei LionsTrading vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält LionsTrading sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber LionsTrading in Verzug, ist LionsTrading berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. LionsTrading wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.

§ 7 Erfüllung

(1) LionsTrading wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. LionsTrading ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass LionsTrading bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird LionsTrading innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.

(3) Ist LionsTrading gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von LionsTrading unberührt.

§ 8 Schutzrechte Dritter

Der Kunde gewährleistet, dass LionsTrading überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt LionsTrading insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

§ 9 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von LionsTrading erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von LionsTrading für den Kunden erstellt wurden (z. B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertiggestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die LionsTrading nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an LionsTrading über.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§ 10 Haftung

(1) LionsTrading haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet LionsTrading nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet LionsTrading nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

§ 11 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an LionsTrading die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.

(2) Der Kunde stellt LionsTrading von der Haftung wegen Verstößen gegen die DS-GVO und das BDSG im Rahmen des Vollzugs des Hauptvertrags frei, es sei denn, LionsTrading hat diese Verstöße zu verantworten.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von LionsTrading maßgebend.

(2) Es gilt das Recht der Vereinigten Arabischen Emirate. Erfüllungsort ist der Sitz von LionsTrading. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von LionsTrading.

Besondere Regelungen für die Teilnahme an unseren Coaching-Programmen, Community-Gruppen, Events und Trainings

§ 13 Netiquette

(1) Der Kunde hat im Rahmen des vereinbarten Vertragsverhältnisses stets respektvoll mit anderen Kunden/Teilnehmern und auch unseren Mitarbeitern umzugehen.

(2) Bei schuldhaften Zuwiderhandlungen sind wir nach einmaliger Vorwarnung berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an unseren Events und Community-Gruppen auszuschließen beziehungsweise den Zugang zu unseren Programm- und Trainingsinhalten nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden bleiben in so einem Fall unberührt.

§ 14 Unzulässiges Teilen von Login-Daten

(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, die von uns erhaltenen Account-Login-Daten zu unseren Programm- und Trainingsinhalten an Dritte weiterzugeben, es sei denn, wir haben einer solchen Weitergabe schriftlich zugestimmt (zum Beispiel hinsichtlich eines Geschäftspartners des Kunden).

(2) Wir sind berechtigt, den Zugang zu unseren IT-Systemen per IP-Abgleich dauerhaft zu überwachen. Der Einsatz von Technologien, welche die IP-Adresse des Nutzers beim Zugriff auf unsere Programm- und Trainingsinhalte verschleiert, verfälscht oder anonymisiert, ist verboten.

(3) Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtungen aus Absatz 1 und 2 sind wir berechtigt, den Account des Kunden zu unseren Systemen nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden bleiben in diesem Fall unberührt.

(4) Unerlaubtes Teilen von Login-Daten (Account-Sharing) ist eine Straftat, welche wir zivil- und strafrechtlich verfolgen lassen.

§ 15 Akquise anderer Teilnehmer

(1) Dem Kunden ist es nicht gestattet Coaching-Teilnehmer aus unseren Programmen für eigene oder andere Dienstleistungen zu akquirieren.

(2) Im Falle der schuldhaften Zuwiderhandlung sind wir nach einmaliger Verwarnung im Wiederholungsfall berechtigt, den Kunden nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft von der Teilnahme an unseren Community-Gruppen auszuschließen. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden bleiben in diesem Fall unberührt.

§ 16 Verbot der Weitergabe von Betriebsgeheimnissen und internen Informationen

(1) Während unserer Coachings und Live Calls geben andere Kunden unter Umständen betriebsinterne Informationen und geschäftliche Details preis. Insoweit ist stets und vollumfänglich Stillschweigen gegenüber Externen und Dritten zu bewahren. Eine Verbreitung dieser Informationen ist verboten.

(2) Wir sind berechtigt bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung des Kunden dessen Zugänge und Logins zu unseren Programmen, Inhalten und Trainings nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen bleiben in diesem Fall unberührt.

§ 17 Verbot der Störung von Trainings- und Programmabläufen

(1) Dem Kunden sind jegliche Handlungen, die eine Störung beziehungsweise Beeinträchtigung unserer Trainings- und Programmabläufe und/oder der Kundenerfahrung anderer Teilnehmer bewirken, untersagt. Dies gilt sowohl innerhalb als auch außerhalb der von uns zur Verfügung gestellten Trainingsstrukturen.

(2) Wir sind berechtigt bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung des Kunden dessen Zugänge und Logins zu unseren Programmen, Inhalten und Trainings nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden bleiben in diesem Fall unberührt.

AGB Stand: 15.12.2022 ©